TÜV überziehen

Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich als TÜV bezeichnet, ist ein Pflichttermin für alle Autofahrer:innen und darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie steht immer in dem Monat an, der auf der HU-Plakette vermerkt ist. Wenn Sie die Frist um mehr als zwei Monate überzogen haben, droht ein Verwarnungsgeld.

Generell fällt die HU bei einem neuen Auto nach drei Jahren und ab dann alle zwei Jahre an. Wann es bei Ihrem Wagen das nächste Mal soweit ist, können Sie ganz einfach auf der Plakette am hinteren Nummernschild ablesen. Die Zahl im Kreis in der Mitte steht für das Jahr, in dem das Auto zum TÜV muss. Das Jahr lässt sich übrigens auch an der Farbe der Plakette erkennen: 2022 sind alle Fahrzeuge mit braunem Aufkleber dran. Die Zahl, die ganz oben – also auf 12-Uhr – steht, gibt den Monat an.