Thema Dauerparken

Manchmal steht Ihr Auto tagelang – oder wenn Sie auf Reisen sind gar für mehrere Wochen – einfach nur rum? Umgangssprachlich wird das als „Dauerparken“ bezeichnet. Grundsätzlich ist das nicht verboten. Sie dürfen einen Pkw so lange auf öffentlichen Parkplätzen abstellen wie Sie möchten – sofern kein Schild das verbietet bzw. beschränkt. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegt, angemeldet ist, eine gültige TÜV-Plakette angebracht ist, das Kennzeichen lesbar ist und die Scheinwerfer sauber sind. Wir empfehlen, alle paar Tage nach dem Auto zu schauen bzw. jemanden zu bitten, danach zu schauen. Denn manchmal werden auf einem Parkplatz temporäre Parkverbote errichtet.