Warndreieck

Ein Warndreieck im Auto zu haben ist Pflicht. Bei Verstoß drohen 15 Euro Strafe und Sie können für die Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus der unzureichenden Sicherung einer Unfallstelle ergeben. Haben Sie eine Panne, schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen eine Warnweste an und stellen dann das Warndreieck auf. Gehen Sie dabei am äußersten Fahrbahnrand entlang oder – wenn möglich – hinter der Leitplanke. 

Beim Abstand des Warndreiecks zum Unfallort können Sie sich an der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit orientieren: innerorts etwa 50 m vom Unfallort entfernt, außerorts mit rund 100 m Abstand. Auf der Autobahn sollten es mindestens 150 m, besser 200 m sein. Ist der Unfall hinter einer Kuppe oder einem Hügel passiert, müssen Sie das Warndreieck vor dem Sichthindernis aufzustellen. Berücksichtigen Sie auch Wind und Böen von vorbeifahrenden Fahrzeugen, damit das Warndreieck nicht umkippt.